Versicherung von Mitarbeitern

Vielen Mitarbeitern ist es gar nicht bewußt, wann sie versichert sind und wann nicht.

Während der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Auf dem Weg zum Essen während einer Pause sind Mitarbeiter unfallversichert. Nutz ein Mitarbeiter zum Beispiel die Pause für andere Angelegenheiten, ist dieser bei diesen Tätigkeiten nicht mehr versichert.  Die Beweislast liegt gegenfalls bei einem Unfall bei dem Mitarbeiter, d.h. dieser muss beweisen können, dass er auf dem Weg zum Essen war.  Zu diesem Urteil kamen die Richter des Hessischen Landessozialgerichts. (LSG)

Im entschiedenen Fall stürzte eine 52-jährige Sekretärin in der Mittagspause auf einer Treppe und zog sich eine Halsmarkquetschung zu. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um dort Kleidungsstücke abzuholen. Dies ergab sich aus den Angaben der Verletzten gegenüber einer Mitarbeiterin der BG wenige Tage nach dem Unfall.

Ausschließlich der Weg zum Essen ist Unfallversichert

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin

Die private Angelegenheit stand in dem oben genannten Fall klar im Fordergrund, weil die Person keine unfallversicherte Tätigkeit in der Pause nachgegangen ist.  Diese private Verrichtung stand im Vordergrund, sodass die Verunglückte zum Unfallzeitpunkt keiner versicherten Tätigkeit nachgegangen ist. Die Verletzte hat demgegenüber vorgebracht, dass sie sich auf die Treppe in jedem Fall auch wegen Nahrungsaufnahme in einem neben der Reinigung gelegenen Fast-Food-Restaurant begeben hatte. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen verneinte das LSG eine versicherte Tätigkeit. Es war, so die Richter, nach Würdigung der erhobenen Beweise nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die Sekretärin sich mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme in dem Fast-Food-Restaurant auf die Treppe begeben hatte. Die Beweislast für ihre Motivation trägt die Arbeitnehmerin.

Auch in oben genannten Fall ist es ohnehin ratsam immer einen auf Verkehrsrecht Spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Rechtsanwälte Dr. Breuer
Proskauerstr. 31
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Tel. 030/42010823

 

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